Anerbietung einer Anstellung zum Hafenmeister
Die Reederei Skylarson verkündiget hier- und somit ihr Gedenken einen Hafenmeister zu Tertium anzuwerben, zu berufen und zu besolden. Jenem Hafenmeister obliegen nachfolgende Pflichten.
Er wache über die Erhebung von Zöllen und Gebühren für jene Waren, Güter, Mannen und Maiden welche sowohl auf, als auch von der Insel zu gelangen streben.
Er führe und verwalte die Bücher und die Kasse des Hafens in besonderer Red- und Ehrlichkeit.
Er beauftrage und wache über nötige Arbeiten am Hafen und dessen Bauten.
Er sei befähigt und berufen durch die Reederei Skylarson und den Phönix für Recht und Ordnung im Gebiete des Hafens zu sorgen.
Er erhebe und treibe ein Gebühren von Handeltreibenden und Handwerkenden auf dem Gebiete des Hafens.
Zum Lohne seiner Mühen sei ihm zu einer seiner Befähigung angemessene Entlohnung die Ehre der Reederei Skylarson angehören zu dürfen angediehen.
So möge ein jeder welcher sich befähigt und willens sehe am 24ten Tage des zweiten Monats auf Primum zum Konvent der Hafenmeister vorstellig werden.
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