ATB von Inseln-der-Macht

Allgemeine Teilnahmebedingungen von Inseln-der-Macht

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.)
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer regelmässigen Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesichertem Gelände und Bauten, das Entfachen von offenen Feuern, außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, übermäßiger Alkoholkonsum und Nichteinhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbständig über das aktuell geltende Schutz- und Hygienekonzept zu informieren und diesem in allen Punkten Folge zu leisten
  5. Das Konsumieren und Besitzen von Drogen ist nicht nur untersagt, sondern wird strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
  6. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages (auch nicht anteilig) hat.
  8. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren Schadens beschränkt.
  10. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
  11. Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  12. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennahmen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  13. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gemeinnützige Vermarktung.
  14. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
  15. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  16. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
  17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, im Vorfeld der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
  18. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Tickets zu sperren.
  19. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Bestellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so behält sich der Veranstalter das Recht vor das Ticket kostenpflichtig zu stornieren und wird den Teilnahmebetrag anmahnen und ggf. kostenpflichtig einzutreiben.
  20. Bei Rücktritt eines Teilnehmers ist die Rückerstattung sowie ein Erlass der Forderungen des Teilnahmebeitrages generell ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ticketversicherung (zum Beispiel https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/Ticketversicherung )
  21. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.
  22. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  23. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
  24. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer nach Punkt 23 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
  25. Bei Anmeldung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  26. Der Veranstalter klärt die Teilnehmer darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Teilnehmer dem Veranstalter personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch den Veranstalter verarbeitet werden müssen. Teilnehmer sind beispielsweise verpflichtet dem Veranstalter personenbezogene Daten bereitzustellen, um einen Vertrag abschließen zu können. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Teilnehmer nicht geschlossen werden kann. Eine Teilnahme ist hierdurch nicht mehr möglich. Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
  27. Besondere Datenschutzhinweise zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19. Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen verpflichtet sich der Teilnehmer uns persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 CoronaVO. Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt nur an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu den o.g. Zwecken. Die Daten werden ausschließlich aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlagen an Dritte weitergegeben. Sie werden ausdrücklich nicht für Werbezwecke verwendet. Diese Daten werden vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung gespeichert. Anschließend werden sie vernichtet.
  28. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  29. Subsidiaritätsklausel. Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche, zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.

Vereinskalender

20.04.2024 15:00 -
20.04.2024 20:00
Mitgliedervollversammlung 2024
06.05.2024 18:30 -
06.05.2024 22:00
Onlinestammtisch von IdM
06.07.2024 18:30 -
06.07.2024 22:00
Onlinestammtisch von IdM
06.09.2024 18:30 -
06.09.2024 22:00
Onlinestammtisch von IdM